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Intelligenz, Führerschein und Weisheitszähne

Dieser den Familien mit heranwachsenden Kindern und Jugendlichen gewidmete Artikel soll sich aus meiner Sicht als ganzheitsmedizinisch orientierter Kieferorthopäde mit der Frage befassen:


Weisheitszähne bei Jugendlichen
herausoperieren lassen, JA oder NEIN?


Außerdem werden mit diesem eigentlich medi-zinischen Thema auch die Begriffe „Intelligenz“ („geistige Reife“) und „Führerschein“ in einen engen zeitlichen Zusammenhang gebracht, denn
die Kombination dieser drei Begriffe ist ein „Geschenk“ zum 18. Geburtstag, also zur juristi-schen Volljährigkeit! Das „Weisheitszahn-Alter“ sollte für jeden jungen Menschen in mehrfacher Hinsicht ein Grund zu Freude und Stolz sein, denn ab dieser Entwicklungsphase des menschlichen Gebisses ist er als „Erwachsener“ anerkannt, sogar offiziell heiratsberechtigt und auch zur Erlangung eines amtlichen PKW-Führerscheines zugelassen.

Leider ist dieser natürliche und im Prinzip sehr positive zeitliche Zusammenhang in den letzten Jahren für viele Jungendliche zunehmend belastet durch eine zu diesem Zeitpunkt angeblich „medizinisch notwendige“ kieferchirurgische Operation zur Radikal-Entfernung der vier Dritten Grossen Mahlzähne, auch „Weisheitszähne“ genannt. Dieser nach meinen Beobachtungen als Kieferorthopäde in den letzten Jahren in der Tendenz zunehmenden „Philosophie vorbeugender Weisheitszahn-Operationen“ sollte jedoch frühzeitig und energisch widersprochen werden.

Denn leider werden diese operativen Mahlzahn-Entfernungen, zuweilen sogar im anatomisch unausgereiften Zahnzustand, also noch vor dem natürlichen biologisch-funktionellen Erscheinen dieser Zähne in den Zahnreihen, durchgeführt, also im jugendlichen Kiefer noch vor dem 18. Lebensjahr. Leider hat sich in den letzten Jahren aus meiner ganzheitlich-fachzahnärztlichen Sicht eine Operations-„Hysterie“ entwickelt, die aus der Sicht einer modernen, grundsätzlich zahnerhaltenden „Ganzheits-Medizin“ (Prof. Harold Gelb, New York) einige grundsätzliche Fragen aufwirft:


Warum müssen die Weisheitszähne noch unausgereift, also bevor überhaupt das generelle endgültige Wachstum der Weisheitszähne, der Kiefer, der Kaumuskulatur und der Knochen des Gesamtschädels endgültig zu beurteilen sind, operativ entfernt werden?

Warum können diese im Prinzip langfristig hoch-funktionellen, von der Natur klug angelegten Dritten („Weisheits“-)Kau-Mahlzähne nicht möglichst erhalten oder sogar kieferorthopädisch, sofern platzmäßig notwendig, speziell „erhaltens-therapiert“ werden, statt sie mehr oder weniger systematisch-blockweise („vier auf einmal ...“) und „vorbeugend“ ohne adäquaten alternativen-ganzheitsmedizinischen Therapie-Versuch herauszuoperieren?

Wieso müssen zunehmend in den letzten Jahren von den normalerweise optimal vorhandenen insgesamt 12 großen hinteren Kau-Mahlzähnen vier („Weisheitszahn-Molaren“) entfernt werden, sodass automatisch, bei gleichzeitig sich normal entwickelnder und laufend noch wachsender muskulärer Kaudruck-Funktion die kaufunktionelle mechanische (Über-) Belastung der verbleibenden 8 Rest-Molaren um 50% (!!) erhöht wird?

Wieso bleibt der sich normal-entwickelnde motorisch-mechanische „Antriebs-Arbeits-Druck“ der massiven Kau-Muskeln erhalten bzw. darf
infolge des natürlichen Muskelwachstums noch weiter anwachsen, während gleichzeitig, ironischerweise, die dazugehörigen Weisheitskau-
zähne herausoperiert werden und somit die mechanisch-essentiellen Zahnarbeits-„Kau-Organe“ mannschaftsmäßig um ein Drittel reduziert werden?!

Warum eigentlich gibt es aus ganzheitsmedizinischer Sicht im Grundsatz keine offizielle aktive Schutz-, Entwicklungs- oder „Verteidigungs“-Strategie zur Erhaltung der Weisheitszähne bei heranwachsenden Jugendlichen?!

Die primären Antworten auf diese „ketzerischen“ Fragen dürften nach meinen jahrzehntelangen Erfahrungen in gewissen zahnärztlichen Standeskreisen jenseits des Nordatlantiks (New York, Chicago, Los Angeles) zu suchen sein: Denn bei dieser transatlantischen Weisheitszahn-Entfernungs-Hysterie müssten gewisse grundsätzliche amerikanische, fast schon im Okkulten angesiedelte zahnmedizinisch-professionelle Mentalitäts-Einstellungen und Finanz-Gebräuche der
zahnärztlichen und orthodontisch-kieferortho-pädischen US-Behandler analysiert werden.

Die dort in der Fach- und Universitäts-Welt herrschenden, auch uns in Deutschland zunehmend bedrängenden finanz-materialistischen Dollar-Cowboy-Denkweisen sind psycho-struktureller Natur und drohen sich leider zunehmend auch im bisher noch immer „zivilisierten“ Westeuropa auszubreiten.

Letztlich geht es dabei um Geld, also um fehl-konzipiertes und fach-systematisch zutiefst unhaltbares gewerbliches Krankenkassen-Erstattungsverhalten bei orthodontischen (kiefer-orthopädischen) Behandlungen im Versicherungs- bzw. Erstattungsrecht der US-amerikanischen Privat-Krankenkassen. Diese reden sich mit der absolut unsachgemäßen Behauptung heraus, dass sämtliche „orthodontischen“ Korrekturen, einschließlich eventueller Weisheitszahn-Opera-tionen, versicherungsmäßig mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres abgeschlossen sein müssten:

Das ist medizinisch absolut falsch, denn bekanntlich erscheinen die Weisheitszähne erst ab diesem Volljährigkeitsdatum von 18 Jahren.

Zu diesem Thema ist von amerikanischen Kollegen auf Fachtagungen in den USA selbst, wie auch auf von diesen in Europa abgehaltenen kieferorthopädischen „Fortbildungs-Kursen“ die Parole zu hören, dass die Weisheitszahnknospen bei den jugendlichen Patienten möglichst früh im Zusammenhang mit der „orthodontischen“ Zahnregulierungs-Therapie wegen angeblichen „Platzmangels“ entfernt werden müssten, weil sonst nach dem Abschluss einer Zahnstellungs-Behandlung und nach dem 18. Lebensjahr die „enormen“ kieferchirurgischen Operationskosten für die Entfernung der Weisheitszähne von den Patienteneltern außerhalb der orthodontischen erstattungfähigen Maßnahmen „extra privat aus eigener Tasche“ bezahlt werden müssten!

Die finanz-opportunistische US-Handhabung von Krankenkassen-Kosten für das vorzeitige und entwicklungsphysiologisch in der Diagnostik un-
abgeklärte und somit unqualifizierte Heraus-operieren unreifer Weisheits-Zähne (vor dem 18. Lebensjahr!) entlarvt sich für uns als „aufgeklärte“ Europäer aus ganzheits-medizinischer und biologischer (deutscher) Sicht als geradezu grotesk-bizarr.

Auch der sprachlich-übertragene Begriff „Weisheitszähne/Wisdom-teeth“ erscheint bei diesem amerikanischen Krankenkassen-„Erstattungs-Schamanismus“ als höchst rätselhaft, wenn nicht sogar als bürokratisch-grotesk: werden in den USA zahnärztliche Leistungen nach optimalen medizinischen Zahnerhaltungs-Grundsätzen beurteilt oder nach den privatrechtlich-profitorientierten Kosten-Nutzen-Grundsätzen im Bilanzrecht der US-Privatkrankenkassen?!

Als ehemaliger kieferorthopädischer Gast- und Fortbildungs-Assistent der Loyola University in Chicago ((Prof. Jarabak (+), wie auch als „Schüler“ von Professor Ricketts (+, Phoenix/Arizona) sowie als Kursassistent von Prof. Jarabak an der Zahnklinik der Universität Freiburg (Professor Rakosi, emeritus)) ist mir (auch als früherem Gerichtsgutachter und Sachverständigen der Zahnärztekammer) die öffentlich-brisante fachliche Gesamt-Komplexität dieser Vorgänge voll bewusst.

Aus fachlicher Sicht erscheint es im Interesse unserer Kinder-Patienten wie auch für das Selbstverständnis der deutschen Zahnärzte und Kieferorthopäden dringend erforderlich, die bis in die 1930iger-Jahre des letzten Jahrhunderts ursprünglich bestehende europäisch-wissenschaft-
liche Meinungsführerschaft in der Kieferorthopädie (Andresen/Kopenhagen, Duyzings/Amsterdam, Häupl/Düsseldorf, Korkhaus/Bonn, Petrik/Wien, Robin/Frankreich, Schwarz/Wien) schleu-
nigst wieder für Europa zurückzugewinnen.

Auf Grund langjähriger Fach-Erfahrung in der Kieferorthopädie ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass bei geschätzten circa 70-80% (je nach Wachstumstyp und individueller Situation) der heranwachsenden Bevölkerung das Auswachsen der Weisheitszähne routinemäßig und in angemessener Ruhe und Gelassenheit abgewartet werden sollte, denn die zwischen dem 18. und ca. 23. Lebensjahr regulär auswachsenden Weisheitszähne sind nach meinen jahrzehntelangen Erfahrungen im Allgemeinen wesentlich besser als ihr „Ruf“ – zumindest unter den Lebens-, Ernährungs- und Wachstumsbedingungen bei uns in Westeuropa.

Auch sind die Weisheitszähne sehr wichtig für die lebenslange vertikal-entlastende Abstützung der in den Kiefergelenken ablaufenden unterstützungs-mechanischen Kau-Gelenks-Dynamik. Auch aus bio-energetischer und hormoneller Sicht haben die Weisheitszähne bzw. ihre genetische Anlage noch weitere wichtigere Funktionen zu erfüllen als nur die Nahrung zu zerkleinern. Wahrscheinlich sind diese bindegeweblich-„ganzheitsmedizinischen“ Faktoren auch besonders relevant, wenn bei jungen Patienten eine genetisch bedingte Binde-
gewebsschwäche („Schlottergelenk“, Knacken) am Kiefergelenk besteht. Der von gewissen amerikanischen Zahnärzten, Kieferorthopäden und Kieferchirurgen propagierte und kommerziell für diese nicht uninteressante systematische Weisheitszahn-entfernungs-„Okkultismus“ sollte deshalb besser auf den nordamerikanischen Privat-Krankenkassen-Kontinent beschränkt bleiben.

Aus Gründen der diagnostisch-prognostischen ärztlichen Sorgfalt und im Sinne der Vorbeugung eventueller echter Weisheitszahn-Probleme ist es daher in Deutschland dringend notwendig, dass der jeweils zuständige, wirklich kieferorthopädisch orientierte Familien-Zahnarzt oder auch Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bei den heranwachsenden Jugendlichen die Entwicklung des Gebisses und der Weisheitszähne jeweils in zweijährigen Abständen zunächst sorgfältig (auch messtechnisch) kontrolliert (einschließlich dokumentierter 3-dimensionaler Gebissvermessung nach PONT) bevor Weisheitszahn-Operationen bei Minderjährigen durchgeführt werden. Auch aus aktuellen juristisch-haftungsrechtlichen Gründen sind die heutigen Eltern gegenüber ihren Kindern und Jugendlichen sogar verpflichtet, evtl. zu (zahn-) medizinisch strittigen Fragen mehrere fachliche Beurteilungen einzuholen und vorsichtshalber entsprechend zu dokumentieren.

Eventuell kann es auch erforderlich sein, mittels der Anfertigung und systematisch-analytischen Auswertung einer „Röntgen-Panorama-Aufnahme“ der Zähne und zahntragenden Kieferknochen die jeweilige individuelle Entwicklung der „embryonalen“ Weisheitszahnknospen genauer zu analysieren. Aus modernen strahlenhygienischen Vermeidungs-Gründen wäre es eventuell ratsam, diese Röntgen-Fotos nach ärztlicher Rücksprache nur dann anfertigen zu lassen, wenn in der jeweiligen Familie peripher-diagnostisch bereits echte (erbmäßige) Weisheitszahnprobleme bei anderen Angehörigen bestehen oder früher vorhanden waren (Eltern, Geschwister, Tanten, Onkel, Grosseltern)!

Unglücklicherweise gibt es aktuell, bis auf den heutigen Tag, für die systematisch-graphische bzw. analytisch-cephalometrische Auswertung von Röntgen-Panoramabildern keine offizielle Auswertungsmethode, geschweige denn eine Gebührenordnungs-Nummer.
 
Bei Kindern mit frühkindlichen (Milch-) Zahnplatz-Problemen sind für den kieferorthopädisch erfahrenen Hauszahnarzt und den ganzheitlich-denkenden Kieferorthopäden teilweise schon im frühen Wechselgebiss gewisse symptomatische Negativ-Indikatoren für den weiteren Wachstumsverlauf der erst später herauswachsenden bleibenden und der Weisheits-Zähne zu erkennen. In diesen speziellen Fällen kann auch eine phasenweise durchgeführte so genannte „kieferorthopädische Früh- bzw. Phasen-Behandlung“ (mit herausnehmbaren, evtl. nur nachts zu tragenden „Hilfselementen“, also ohne fest-einzementierte Technik-Hilfsteile!) erforderlich sein, um möglichst auch für die späteren Behandlungsphasen den jugendlichen Patienten die Entfernung bleibender Zähne ersparen zu können.

Schlussbemerkung: Um für die Kinder und Jugendlichen eine möglichst intakte Gesamtheit aller angelegten Zähne von der ersten frühen Entwicklung der Milchzähne bis zum Abschluss der Gebissentwicklung der bleibenden Zähne des jungen Erwachsenen (ab 20.Lebensjahr) zu bewahren, sollte schon so früh wie möglich, etwa ab dem 4. Lebensjahr, für jeden Patienten eine individuelle zahnärztlich-kieferorthopädische Überwachungs-Diagnostik eingeführt werden. Sämtliche diagnostischen und therapeutischen Begleit-Maßnahmen müssten dabei dokumentiert und dem Patienten in geeigneter Form ausgehändigt werden.

Der Patient bzw. die Eltern sollten dabei in Zukunft selbstverständlich das grundsätzliche Recht erhalten, zu allen Fragen der Diagnostik und der Therapie weitere zahnärztlich-kieferorthopädische Fach-Meinungen einzuholen.

PS-Nachtrag: Erst kürzlich wurde mir von einem älteren Firmen-Repräsentanten berichtet, dass 1944/1945 in einer ärztlichen Nachuntersuchung geklärt werden sollte, warum ein Teil von in Seenot geratenen Matrosen im kalten Nordatlantik schwimmend oder auf Flössen treibend auch noch nach Stunden erfolgreich gerettet werden konnten, während andere ertranken bzw. an Unterkühlung starben. Angebliches Ergebnis der damaligen Untersuchung: Fast sämtliche geretteten Seeleute verfügten noch über ihre Weisheitszähne(!) ... In der wissenschaftlichen Nachuntersuchung der geretteten Seeleute soll die Vermutung/Überzeugung geäußert worden sein, dass Weisheitszähne im Sinne der Ganzheitsmedizin unter psychischer und körperlicher Extrembelastung die Widerstandsfähigkeit bzw. die Temperaturregelung des Organismus wesentlich verbessern.

Optimalerweise wäre es vielleicht wünschenswert, diesen ganzen Fragenkomplex in einer  oder mehreren psychologischen, medizinischen
(und juristischen?) Promotions-(„Doktor“-)-Dissertationen genauer abzuklären.



Dr. med.dent.
Friedrich Baltzer
Aachen

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