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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Beilagen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Der Verlag behält sich jederzeit nach freiem Ermessen vor, einen Anzeigenauftrag – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form anzunehmen oder abzulehnen, wenn dessen Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
3. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Texte, Druckunterlagen und Beilagen hat der Werbungstreibende Sorge zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Auftraggeber versichert, dass er über die von ihm gelieferten Druckunterlagen verfügungsberechtigt ist. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweilig gültigen Anzeigentarifs.Wenn Sie uns mit der technischen und gestalterischen Herstellung Ihrer Anzeige beauftragen, so werden die anfallenden zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Das Copyright für die von uns produzierten Anzeigen behalten wir uns vor. Eine anderweitige Nutzung durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verlages. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Unterlagen werden längstens 6 Monate nach Auftragserfüllung aufbewahrt.
4. Für Fehler aus fernmeldetechnischer Übermittlung jeglicher Art übernimmt der Verlag keinerlei Haftung.
5. Alle Preise außer Kleinanzeigen/Terminen/wöchentlichen Terminen und Adresseinträgen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, selbst wenn diese im Einzelfall nicht aufgeführt sein sollte.
6. Bei Änderungen der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft, sofern schriftlich nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Von den festgelegten Preisen abweichende Nachlässe können gewährt werden.
7. Für die Annahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird nur dann Gewähr übernommen, wenn die Plazierung schriftlich vom Verlag bestätigt worden ist und der Plazierungsaufschlag vom Auftraggeber bezahlt wurde. Enthalten Anzeigenaufträge Plazierungswünsche, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn dem Plazierungswunsch nicht entsprochen werden kann. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht ausführbar ist.
8. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Können an den Druckunterlagen Mängel nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Im Übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige ein Anrecht auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige unerheblich beeinträchtigt wird. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Der Verlag haftet ausdrücklich nicht für das Nichterscheinen einer Anzeige, in jedem Fall ist die Haftung des Verlages dem Umfang nach beschränkt auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes.
9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
10. Reklamationen aller Art sind spätestens innerhalb zwei Wochen nach Erscheinen oder Rechnungseingang schriftlich geltend zu machen. Bei Rechnungsumschreibung auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird eine Gebühr von 5,- Euro erhoben.
11. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht ein anderer Termin vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung eines Auftrages über mehrere Schaltungen erfolgt eine Rabattnachbelastung. Anzeigen im Branchenbuch und Adresseinträge im Kleinanzeigenteil sind für die gebuchte Schaltungsdauer (3, 6 bzw. 9 Ausgaben) zu den kalendarisch aufeinander folgenden Ausgaben (Feb./Mrz, Apr./Mai etc.) abzurufen, da dies den Sinn des Branchenbuches und der Adresseinträge darstellt.
12. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorgesehene Artikel und PR-Berichte nicht Bestandteil dieses Anzeigenvertrages werden.
13. Durch höhere Gewalt begründete Unterbrechung bei Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
14. Belegexemplare werden mit der Rechnung geliefert. Für einen Kleinanzeigenauftrag, Termin, wöchentlichen Termin oder Adresseintrag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Belegexemplar und eine Quittung gegen Entrichtung einer Versand/Bearbeitungsgebühr geliefert. Für einen Kleinanzeigenauftrag, Termin, wöchentlichen Termin oder Adresseintrag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eine Rechung gegen Bearbeitungsgebühr erstellt.
15. Die Rechnung ist brutto ohne Abzug innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, 5 Euro Bearbeitungsgebühren je Zahlungserinnerung sowie die ggf. anfallenden Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen, auch Vorauskasse verlangen. Bei Konkurs wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen ohne Verpflichtung zur nachträglichen Anzeigenveröffentlichung sofort fällig. Bewilligte Nachlässe fallen bei Konkurs, Zwangsvergleich oder im Falle einer Klage weg.
16. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. Das Recht auf Vertragserfüllung behält sich der Verlag ausdücklich vor.
17. Alle Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
18. Einzelne Vertragsbedingungen, die unwirksam sein könnten, haben nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge.
19. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages.
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